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Drittschuldner...

Was muss beachtet werden?

Als Drittschuldner, also Schuldner eines Schuldners, können Sie grundsätzlich nur noch durch Zahlung der Schuld an den Insolvenzverwalter Ihre Pflicht erfüllen. Wenn Sie direkt an den Schuldner zahlen laufen Sie gefahr vom Insolvenzverwalter nochmals in Anspruch genommen zu werden. Dies gilt selbstverständlich nicht, soweit das Gesetz besondere Regeln vorgibt. Der häufigste Fall ist das pfändungsfreie Arbeitskommen. Das Risiko der richtigen Berechnung der Pfändungsfreibeträge überantwortet der Gesetzgeber dem Drittschuldner.


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Telefon - Insolvenzabteilung
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