Drittschuldner...
Was muss beachtet werden?
Als Drittschuldner, also Schuldner eines Schuldners,
können Sie grundsätzlich nur noch durch Zahlung der Schuld an den
Insolvenzverwalter Ihre Pflicht erfüllen. Wenn Sie direkt an den
Schuldner zahlen laufen Sie gefahr vom Insolvenzverwalter nochmals in
Anspruch genommen zu werden. Dies gilt selbstverständlich nicht, soweit
das Gesetz besondere Regeln vorgibt. Der häufigste Fall ist das
pfändungsfreie Arbeitskommen. Das Risiko der richtigen Berechnung der
Pfändungsfreibeträge überantwortet der Gesetzgeber dem Drittschuldner.
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