ARBEITSRECHT ...
Für Arbeitnehmer ebenso wie für den Arbeitgeber ist eine gut funktionierende
Zusammenarbeit die Grundlage der Existenz und Basis der Zufriedenheit. Nicht
umsonst wurde früher das Arbeitsverhältnis als personen- rechtliches
Gemeinschaftsverhältnis angesehen, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer über ein
normales Schuldverhältnis hinaus aneinander band.
In einem so lebenswichtigem Bereich gibt es zahllose Reibungspunkte. Dabei
ist es unerlässlich, genau zu wissen, welche Rechte man hat.
Wir vertreten und beraten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Leitende Angestellte und
Betriebsräte in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.
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