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pacta sunt servanda 
 

ARBEITSRECHT ...

Für Arbeitnehmer ebenso wie für den Arbeitgeber ist eine gut funktionierende Zusammenarbeit die Grundlage der Existenz und Basis der Zufriedenheit. Nicht umsonst wurde früher das Arbeitsverhältnis als personen- rechtliches Gemeinschaftsverhältnis angesehen, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer über ein normales Schuldverhältnis hinaus aneinander band.

In einem so lebenswichtigem Bereich gibt es zahllose Reibungspunkte. Dabei ist es unerlässlich, genau zu wissen, welche Rechte man hat.

Wir vertreten und beraten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Leitende Angestellte und Betriebsräte in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.


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