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pacta sunt servanda 

SCHEIDEN TUT WEH …

Zum Jahrtausendwechsel lebten rund 79 % der Einwohner Deutschlands in einer Familiengemeinschaft mit oder ohne Kinder, die weitaus meisten in der Form der ehelichen Lebensgemeinschaft. In Deutschland nahm die Scheidungsquote von 1950 mit 27 % bis 1996 auf 33 % zu. Das heißt, dass rund 1/3 der heute geschlossenen Ehen voraussichtlich mit der Scheidung enden.

Eine Scheidung tut nicht nur weh, einhergehend mit der Scheidung stehen auch eine Reihe von für den Mandanten wichtiger Entscheidungen an. Hierzu zählt die Klärung von Unterhaltsansprüchen für den Ehepartner und gemeinsame Kinder als der am härtesten umkämpfte Anspruch; aber auch Regelungen über den Versorgungsausgleich, die Vermögensauseinandersetzung, das Sorgerecht und nicht zuletzt das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder müssen für den Betroffenen getroffen werden.

Wir helfen Ihnen und begleiten Sie von Beginn der Trennungs- zeit an bis hin zum Abschluss des Scheidungsverfahrens und noch darüber hinaus. Wir beraten Sie schon im Vorfeld einer sich abzeichnenden Scheidung in allen für Sie persönlich wichtigen und schwierigen Belangen. Denn für uns schließen sich anwaltliche Beratung und das Einbringen Ihrer eigenen Vorstellungen nicht aus. Dabei ist uns der persönliche Kontakt und der menschliche Umgang miteinander nicht nur ein Anliegen, sondern oft genauso wichtig wie die rechtliche Beratung.

Nähere Einzelheiten über die Formalitäten einer Scheidung, Informationen zum Unterhaltsrecht, Sorge -und Umgangsrecht, die Düsseldorfer Tabelle und aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht erläutern Ihnen die C&M Rechtsanwälte gerne.


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