SCHEIDEN TUT WEH …
Zum Jahrtausendwechsel lebten rund 79 % der Einwohner Deutschlands in einer
Familiengemeinschaft mit oder ohne Kinder, die weitaus meisten in der Form der
ehelichen Lebensgemeinschaft. In Deutschland nahm die Scheidungsquote von 1950
mit 27 % bis 1996 auf 33 % zu. Das heißt, dass rund 1/3 der heute geschlossenen
Ehen voraussichtlich mit der Scheidung enden.
Eine Scheidung tut nicht nur weh, einhergehend mit der Scheidung stehen auch
eine Reihe von für den Mandanten wichtiger Entscheidungen an. Hierzu zählt die
Klärung von Unterhaltsansprüchen für den Ehepartner und gemeinsame Kinder als
der am härtesten umkämpfte Anspruch; aber auch Regelungen über den
Versorgungsausgleich, die Vermögensauseinandersetzung, das Sorgerecht und nicht
zuletzt das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder müssen für den Betroffenen
getroffen werden.
Wir helfen Ihnen und begleiten Sie von Beginn der Trennungs- zeit an bis hin
zum Abschluss des Scheidungsverfahrens und noch darüber hinaus. Wir beraten Sie
schon im Vorfeld einer sich abzeichnenden Scheidung in allen für Sie persönlich
wichtigen und schwierigen Belangen. Denn für uns schließen sich anwaltliche
Beratung und das Einbringen Ihrer eigenen Vorstellungen nicht aus. Dabei ist uns
der persönliche Kontakt und der menschliche Umgang miteinander nicht nur ein
Anliegen, sondern oft genauso wichtig wie die rechtliche Beratung.
Nähere Einzelheiten über die Formalitäten einer Scheidung, Informationen zum
Unterhaltsrecht, Sorge -und Umgangsrecht, die Düsseldorfer Tabelle und aktuelle
Rechtsprechung zum Familienrecht erläutern Ihnen die C&M Rechtsanwälte gerne.
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