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pacta sunt servanda 
 

INSOLVENZRECHT...

Grundsätzlich ist zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren zu unterscheiden. Das Regelinsolvenzverfahren betrifft rechtlich juristische Personen sowie natürliche Personen, die eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Kleinselbständige können ausnahmsweise auch wie Verbraucher behandelt werden.

Wir beraten sowohl im Rahmen der Krise des Unternehmens als auch bei der Zahlungsunfähigkeit der Privatperson. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an uns!

Die insolvenzbedingten Zahlungsausfälle sind für kleinere und mittlere Unternehmen oft nur noch schwer zu kompensieren und führen immer öfter in sogenannte Folgeinsolvenzen selbst solider Unternehmen. Eine Studie der Schufa ergab allein für das Jahr 1999 einen Zahlungsausfall von annähernd 38 Milliarden Euro betreffend Verbraucherinsolvenzverfahren.

Bereits kurz nach Einführung der neuen Insolvenzordnung hat sich die Zahl der Insolvenzen vom Jahre 2001 in Höhe von 49.326 auf 84.428 Fälle in 2002 erhöht. Dabei ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen mit 17.048 (2001) und 46.849 (2002) sehr deutlich gestiegen. Im Rekordjahr 2007 wurden 103.085 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Im Jahr 2008 verzeichneten die Amtsgerichte insgesamt 155.202 Insolvenzen, darunter 98.140 Verbraucherinsolvenzen und 29.291 Unternehmensinsolvenzen.

Immer mehr Firmen und Privatleute lassen sich beim zahlen offener Rechnungen immer mehr Zeit. Diese sinkende Zahlungsmoral betrifft besonders das Baugewerbe bundesweit, wobei kaum noch ein Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Auftraggebern festzustellen ist. Es wird nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen gezahlt, aufgrund behaupteter Mängel wird immer häufiger Geld einbehalten. Dies sind mitunter wichtige Gründe für die steigende Zahl der Firmenpleiten. Hinzukommt, dass die Banken immer restriktiver in der Vergabe und Gewährung von Krediten sind und überhöhte Kredite auf Profitstreben zu ungünstigen Konditionen vergeben. Sie sollten daher ständig aktualisierte Umsatz- und Liquiditätszahlen, sowie angemessene Rücklagen, verfügbar halten. Dies erhöht die Chancen, dass in Krisenzeiten Kreditlinien nicht aufgekündigt werden und der Zinssatz akzeptabel bleibt.


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Copyright © 2009 C&M Rechtsanwälte, Stand: Oktober 2013