INSOLVENZRECHT...
Grundsätzlich ist zwischen Verbraucher- und
Regelinsolvenzverfahren zu unterscheiden. Das Regelinsolvenzverfahren betrifft
rechtlich juristische Personen sowie natürliche Personen, die eine
selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben.
Kleinselbständige können ausnahmsweise auch wie Verbraucher behandelt werden.
Wir beraten sowohl im Rahmen der Krise des Unternehmens
als auch bei der Zahlungsunfähigkeit der Privatperson. Wenden Sie sich mit Ihren
Fragen an uns!
Die insolvenzbedingten Zahlungsausfälle sind für
kleinere und mittlere Unternehmen oft nur noch schwer zu kompensieren
und führen immer öfter in sogenannte Folgeinsolvenzen selbst solider
Unternehmen. Eine Studie der Schufa ergab allein für das Jahr 1999 einen
Zahlungsausfall von annähernd 38 Milliarden Euro betreffend
Verbraucherinsolvenzverfahren.
Bereits kurz nach Einführung der neuen Insolvenzordnung
hat sich die Zahl der Insolvenzen vom Jahre 2001 in Höhe von 49.326 auf 84.428
Fälle in 2002 erhöht. Dabei ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen mit 17.048
(2001) und 46.849 (2002) sehr deutlich gestiegen. Im Rekordjahr 2007 wurden
103.085 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Im Jahr 2008 verzeichneten die
Amtsgerichte insgesamt 155.202 Insolvenzen, darunter 98.140
Verbraucherinsolvenzen und 29.291 Unternehmensinsolvenzen.
Immer mehr Firmen und Privatleute
lassen sich beim zahlen offener Rechnungen immer mehr Zeit. Diese sinkende
Zahlungsmoral betrifft besonders das Baugewerbe bundesweit, wobei kaum noch ein
Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Auftraggebern festzustellen ist.
Es wird nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen gezahlt, aufgrund
behaupteter Mängel wird immer häufiger Geld einbehalten. Dies sind mitunter
wichtige Gründe für die steigende Zahl der Firmenpleiten. Hinzukommt, dass die Banken immer restriktiver in der Vergabe und
Gewährung von Krediten sind und überhöhte Kredite auf Profitstreben zu
ungünstigen Konditionen vergeben. Sie sollten daher ständig aktualisierte
Umsatz- und Liquiditätszahlen, sowie angemessene Rücklagen, verfügbar halten.
Dies erhöht die Chancen, dass in Krisenzeiten Kreditlinien nicht
aufgekündigt werden und der Zinssatz akzeptabel bleibt.
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